Information zu Krankentransporten (ÖGK-Regelung ab 2025)
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
im Zusammenhang mit der Verordnung von Krankentransporten möchten wir Sie über eine wichtige Änderung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) informieren.
Die Kostenübernahme für Krankentransporte ist seit 2025 klar und verbindlich durch die ÖGK geregelt. Als Vertragspartner sind wir verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten.
Ein Transport auf Kosten der ÖGK ist nur dann möglich, wenn eine medizinisch begründete Gehunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet konkret:
Ein Anspruch besteht nur dann, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich außerhalb Ihrer Wohnung fortzubewegen – auch nicht mit Gehhilfe oder in Begleitung.
Nicht ausreichend für eine Kostenübernahme sind hingegen:
• das Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel
• weite Wegstrecken oder organisatorische Schwierigkeiten
• das Fehlen einer Begleitperson
• allgemeine Beschwerden ohne nachweisbare Gehunfähigkeit
In diesen Fällen darf kein Krankentransport zu Lasten der ÖGK verordnet werden.
Ausnahmen bestehen nur in besonderen medizinischen Situationen, wie zum Beispiel:
• bei schwerer Immunschwäche im Rahmen einer Tumorbehandlung
• bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen mit Isolationspflicht
Wichtig ist:
Die medizinische Notwendigkeit eines Transportes muss von uns genau dokumentiert und begründet werden. Ohne diese Voraussetzungen übernimmt die ÖGK die Kosten nicht.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Regelung nicht von unserer Ordination festgelegt wurde, sondern eine verbindliche Vorgabe der Österreichischen Gesundheitskasse darstellt, an die wir gebunden sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dr. Bernhard Schütz