Ordination Dr. Bernhard Schütz Aus der Sprechstunde · Mai 2026
Aus der Sprechstunde

Die digitale e-card – jetzt auch am Smartphone

Seit Frühjahr 2026 lässt sich die österreichische e-card auch digital am Handy führen. Für SVS-Versicherte funktioniert das über die svsGO-App. Ein praktischer Überblick und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Es vergeht kaum ein Ordinationstag, an dem nicht jemand am Empfang steht und feststellt, dass die e-card zu Hause liegt. Manchmal in der zweiten Geldbörse, manchmal in der Jackentasche vom Vortag, manchmal in der Ordination, in der man zuletzt war. Für genau diese Situationen gibt es seit einigen Wochen eine Lösung, die viele unserer Patientinnen und Patienten noch nicht kennen: die digitale e-card am Smartphone. Sie wird in Österreich seit dem Frühjahr 2026 schrittweise eingeführt und ist für SVS-Versicherte über die svsGO-App verfügbar.

Was ist die digitale e-card?

Die digitale e-card ist eine elektronische Variante der gewohnten Plastikkarte. Sie liegt nicht im Wallet von Apple oder Google, sondern ausschließlich in den offiziellen Apps der Sozialversicherung. Für Versicherte der SVS ist das die svsGO-App, für ÖGK-Versicherte etwa die Meine ÖGK-App. Nach einmaliger Einrichtung kann das Smartphone wie die Plastikkarte an das Lesegerät am Empfang gehalten werden – ähnlich wie beim kontaktlosen Bezahlen.

Auf dem Smartphone selbst werden keine Gesundheitsdaten gespeichert. Die digitale e-card ist – wie die physische – nur der Schlüssel zum e-card-System der Sozialversicherung. Die Identifikation erfolgt über die ID Austria, die für die Einrichtung zwingend erforderlich ist.

Wo die digitale e-card funktioniert

In Ordinationen und Apotheken
Österreichweit überall dort, wo ein e-card-Lesegerät vorhanden ist – also auch in unserer Ordination.
In Spitälern und Ambulanzen
Derzeit aus technischen Gründen noch nicht durchgehend. Hier bitte weiterhin die physische e-card mitführen.
Parallel zur physischen Karte
Die Plastikkarte bleibt uneingeschränkt gültig. Die digitale e-card ist ein zusätzliches Angebot, kein Ersatz.

Voraussetzungen für die Nutzung

Für die Einrichtung der digitalen e-card in der svsGO-App werden benötigt:

  • eine gültige physische e-card (oder ein gültiger e-card-Ausstellungsauftrag)
  • ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iPhone), bei dem die NFC-Funktion aktiviert ist
  • die kostenlose svsGO-App aus dem App Store oder Google Play Store
  • eine aktive ID Austria
  • eine bestehende Internetverbindung – die digitale e-card funktioniert nicht offline

Hinweis: Die ID Austria kann erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Für jüngere Kinder ist die digitale e-card daher derzeit nicht verfügbar; hier bleibt es bei der Plastikkarte.

Einrichtung in der svsGO-App

Die Einrichtung dauert bei bestehender ID Austria nur wenige Minuten:

  • Die svsGO-App im App Store oder Google Play Store herunterladen.
  • Die App öffnen und mit ID Austria anmelden – über Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder PIN.
  • Im Menü unter Mehr den Punkt digitale e-card auswählen.
  • Auf digitale e-card hinzufügen tippen und den Anweisungen folgen.

Nach erfolgreicher Einrichtung erscheint die digitale e-card in der App und ist sofort einsatzbereit.

Verwendung in unserer Ordination

Beim Besuch in der Ordination genügen drei Schritte:

  • Die svsGO-App öffnen und den Punkt digitale e-card aufrufen.
  • Auf den Button verwenden tippen.
  • Das Smartphone an das Lesegerät am Empfang halten, bis die Bestätigung erscheint.

Der Ablauf entspricht ansonsten dem gewohnten Vorgang mit der physischen Karte. Wichtig ist, dass das Smartphone entsperrt, die App geöffnet und eine Internetverbindung aktiv ist.

Zusatzfunktion: e-Berechtigung erteilen

Über die svsGO-App lässt sich neben der digitalen e-card auch eine e-Berechtigung erteilen, ohne persönlich in die Ordination zu kommen. Damit erhält die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt – wie beim Stecken der Karte am Lesegerät – Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte (ELGA).

Diese Funktion ist besonders praktisch bei:

  • Folgerezepten und Dauerverordnungen
  • telemedizinischen Kontakten
  • Hausbesuchen
  • kurzen telefonischen Rückfragen, die ohne neuerlichen Ordinationsbesuch geklärt werden können

Die e-Berechtigung wird in der svsGO-App unter e-Berechtigung erteilen aktiv freigegeben und ist datenschutzrechtlich der Anwesenheit in der Ordination gleichgestellt.

Datenschutz

Die digitale e-card unterliegt denselben gesetzlichen Vorgaben wie die physische Karte. Die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im e-card-System der Sozialversicherung nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Gesundheitstelematikgesetzes. Auf dem Smartphone selbst liegen keine Gesundheitsdaten. Die ID Austria stellt sicher, dass nur die berechtigte Person Zugriff auf die digitale e-card erhält.

Wichtige Hinweise für den Alltag

  • Die physische e-card sollte weiterhin mitgeführt werden – insbesondere bei leerem Akku, fehlender Internetverbindung oder Behandlungen im Krankenhaus.
  • NFC muss in den Einstellungen des Smartphones aktiviert sein.
  • Die svsGO-App sollte regelmäßig aktualisiert werden, da Funktionen laufend erweitert werden.
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Einrichtung helfen unser Empfang und unser Ordinationsteam gerne weiter.

Weiterführende Informationen

Quellen: Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), Dachverband der Sozialversicherungsträger – chipkarte.at, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Stand: Mai 2026.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.